Thema: Sterbehilfe Urteil

"Das Grundsatzurteil, begründet auf stattlichen 115 Seiten, ist ein Votum für die Freiheit zum Tod, in einer Radikalität, die einem zunächst einmal den Atem nimmt. Das Bundesverfassungsgericht hat ein unbedingtes Recht auf selbstbestimmtes Sterben formuliert, das jedem Individuum einen echten Anspruch einräumt, dem eigenen Leben ein Ende zu setzen. Es ist ein Recht, das keineswegs auf todkranke oder vom Schmerz gequälte Patienten beschränkt ist; für diese Fälle findet die Suizidhilfe sogar klare Mehrheiten in der Bevölkerung. Das unerhörte Diktum aus Karlsruhe reicht sehr viel weiter. Das Selbstbestimmungsrecht, sein Leben zu beenden, besteht in jeder Phase menschlicher Existenz. Und nicht nur dies: Damit das Recht nicht nur auf dem Papier steht, darf, wer sterben will, die Hilfe anderer in Anspruch nehmen. Die Freiheit zum Tod ist eine Freiheit, die der Staat niemandem nehmen darf, indem er "Sterbehelfer" kriminalisiert."

 

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